Google Fonts: Wichtiger Hinweis zu Ihrer Webseite!
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf die gesetzliche Änderungen betreffend GOOGLE Fonts hinweisen.
Bisher wurde bei der Erstellung von vielen Webseiten eine Google Schriftart verwendet, die einfach über US Server zugänglich war. Diese Schriftart wurde über einen Google Server direkt geladen und nicht mehr lokal gespeichert.
Das Urteil
Es ist gemäß dem Urteil des Landesgerichtes München vom 20.01.2022 (siehe Link: https://bit.ly/3D41jX5) nicht mehr erlaubt, Google Fonts direkt von deren US Servern abzufragen.
Hintergrund ist, dass dadurch IP-Trackingdaten von Ihren Webseitenbesuchern automatisch zu den Google US Servern gelangen.
Sollte Ihre Webseite weiterhin Google Fonts laden, sind Sie gefährdet eine Abmahnung von mindestens 100 Euro zu erhalten!
Bei keiner Durchführung der Änderung nach der Abmahnung, muss mit einer Klage von bis zu 250.000 Euro gerechnet werden.
Sicherheit vor Abmahnungen
Gerne überprüfen wir Ihre Webseite und passen entsprechend eine lokale Google Font Speicherung an.
Kontaktieren Sie uns einfach.
Michael Schreck
Leitung Social Media Consulting & Data Analyst
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