KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026:
Was Unternehmen jetzt wissen und tun sollten
Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Texte werden mit KI erstellt, Bilder automatisch generiert, Videos bearbeitet und Chatbots beantworten Kundenanfragen. Genau deshalb rückt jetzt ein Thema in den Fokus, das viele Unternehmen bislang noch unterschätzen: die KI-Kennzeichnungspflicht.
Ab dem 2. August 2026 gelten nach dem EU AI Act in bestimmten Fällen neue Transparenzpflichten. Unternehmen müssen dann klar kenntlich machen, wenn Nutzer mit einer KI interagieren oder wenn bestimmte Inhalte durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Ziel ist es, Täuschung zu vermeiden und mehr Transparenz im Umgang mit KI-Systemen zu schaffen.
Die wichtigste Botschaft dabei ist: Unternehmen müssen KI nicht pauschal vermeiden. Sie müssen aber künftig deutlich bewusster prüfen, wo KI eingesetzt wird, welche Inhalte betroffen sind und wie eine saubere Kennzeichnung in der Praxis umgesetzt werden kann.

Was gilt ab dem 2. August 2026?
Ab dem 2. August 2026 greifen im Rahmen des EU AI Act bestimmte Transparenzpflichten für Unternehmen, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Besonders relevant ist dabei, dass Nutzer in bestimmten Situationen erkennen können müssen, dass sie mit KI zu tun haben oder dass Inhalte ganz oder teilweise durch KI erzeugt wurden.
Das betrifft insbesondere drei Bereiche:
Interaktionen mit KI müssen als solche erkennbar sein
KI-generierte oder wesentlich durch KI veränderte Inhalte müssen in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden
Deepfakes oder täuschend echte synthetische Inhalte müssen klar als solche kenntlich gemacht werden
Wen betrifft die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Unternehmen, die KI in Bereichen wie Marketing, Kundenservice, Kommunikation oder Content-Erstellung einsetzen.
Welche Inhalte und Anwendungsfälle sind betroffen?
Nicht jede KI-Nutzung führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Relevant wird es vor allem dort, wo Nutzer sonst annehmen könnten, dass sie mit einem Menschen kommunizieren oder dass ein Inhalt vollständig echt bzw. menschlich erstellt ist.
Typische betroffene Inhalte und Anwendungsfälle sind zum Beispiel:
KI-generierte Bilder oder Grafiken
KI-generierte Audioinhalte
KI-generierte oder stark veränderte Videos
Deepfakes
KI-generierte Texte, wenn sie ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden
Chatbots auf Websites
Sprachassistenten oder KI-Telefonsysteme
Digitale Avatare im Kundenkontakt
Automatisch generierte E-Mail- oder Antwortsysteme
Asynthetisch erzeugte Inhalte in Marketing, Schulung oder Kommunikation
Wichtig ist: Entscheidend ist nicht nur das Medium, sondern auch der Nutzungskontext. Unternehmen sollten daher nicht nur fragen, ob KI genutzt wird, sondern auch, wie sichtbar und wie täuschungsnah der jeweilige Einsatz ist.
Wie kennzeichnet man KI-Inhalte richtig?
Wie KI-Inhalte konkret gekennzeichnet werden, hängt vom jeweiligen Format und Einsatzbereich ab. Wichtig ist vor allem, dass für Nutzer klar und verständlich erkennbar ist, ob ein Inhalt vollständig mit KI erstellt oder durch KI verändert wurde.
Zur praktischen Orientierung stellt die Europäische Kommission EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten und KI-veränderten Inhalten bereit. Die Verwendung dieser Icons ist freiwillig. Unternehmen können auch andere klare und verständliche Kennzeichnungen in ihrem eigenen Unternehmensdesign nutzen. Alle Informationen und die Icons zum Download finden Sie hier: EU Icons for labelling AI-generated content
Basic Icon
Dieses Icon eignet sich, wenn KI bei der Erstellung eines Inhalts beteiligt war oder wenn ein allgemeiner KI-Hinweis ergänzt werden soll. Es kann zum Beispiel bei Texten, Bildern, Audio- oder Videoinhalten eingesetzt werden, wenn zusätzlich eine kurze Kennzeichnung oder ein Hinweistext verwendet wird.
Fully AI-Generated
Diese Kennzeichnung passt, wenn ein Inhalt vollständig durch KI erzeugt wurde und keine menschlich erstellten Bestandteile enthalten sind – abgesehen von der Eingabe oder dem Prompt. Das kann zum Beispiel auf vollständig KI-generierte Bilder, Videos, Musikstücke, Texte oder Zusammenfassungen zutreffen.

Partially AI-Modified
Diese Kennzeichnung eignet sich, wenn ein bereits vorhandener, menschlich erstellter Inhalt durch KI teilweise verändert wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein echtes Foto mit KI bearbeitet, ein Gesicht ausgetauscht oder vorhandenes Material visuell oder inhaltlich durch KI angepasst wurde.

Checkliste für Unternehmen
Damit Unternehmen die KI-Kennzeichnungspflicht strukturiert angehen können, hilft ein pragmatischer erster Maßnahmenplan:
Alle eingesetzten KI-Tools erfassen
Welche Systeme, Assistenten, Generatoren oder Plattformen werden im Unternehmen bereits genutzt?
Einsatzbereiche identifizieren
In welchen Abteilungen oder Prozessen entstehen KI-generierte oder KI-gestützte Inhalte?
Kennzeichnungspflichtige Anwendungsfälle prüfen
Wo ist es wahrscheinlich, dass Inhalte oder Interaktionen unter die Transparenzpflicht fallen?
Verantwortlichkeiten festlegen
Wer prüft, wer kennzeichnet und wer gibt interne Vorgaben frei?
Interne KI-Richtlinien definieren
Welche KI-Nutzung ist erlaubt, welche Inhalte dürfen verarbeitet werden und wie wird Kennzeichnung umgesetzt?
Mitarbeitende sensibilisieren
Teams sollten verstehen, wann KI-Nutzung unkritisch ist und wann Transparenz, Datenschutz oder Freigaben relevant werden.
Technische und organisatorische Prozesse schaffen
Hinweise, Workflows, Standardformulierungen und Dokumentation sollten früh vorbereitet werden.
Vertrauenswürdige KI-Umgebungen bevorzugen
Unternehmen sollten nicht nur auf Funktionalität achten, sondern auf Kontrolle, Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und sichere Nutzung.
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Sina Urstadt
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FAQ
Ab dem 2. August 2026 gelten nach dem EU AI Act bestimmte Transparenzpflichten für KI-Systeme. Unternehmen müssen in bestimmten Fällen kenntlich machen, wenn Nutzer mit einer KI interagieren oder wenn Inhalte durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Ziel ist es, Täuschung zu vermeiden und den Einsatz von KI transparenter zu machen.
Betroffen sein können insbesondere KI-generierte Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte, Deepfakes sowie bestimmte Interaktionen mit Chatbots, Sprachsystemen oder digitalen Avataren. Entscheidend ist, ob Nutzer klar erkennen müssen, dass Inhalte oder Kommunikation nicht rein menschlich entstanden sind.
Nein. Inhalte, die vor diesem Datum erstellt wurden, müssen grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Ein Hinweis ist immer dann relevant, wenn Nutzer erkennen können sollen, dass Inhalte durch KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden oder wenn sie mit einem KI-System interagieren. Maßgeblich ist dabei der konkrete Anwendungsfall. Unternehmen sollten deshalb prüfen, an welchen Stellen KI-Inhalte für Dritte sichtbar werden und wo eine transparente Kennzeichnung sinnvoll oder erforderlich ist.
Unternehmen sollten ihre eingesetzten KI-Tools erfassen, Anwendungsfälle prüfen, interne Zuständigkeiten definieren und klare Richtlinien für den KI-Einsatz schaffen. Wichtig ist außerdem, Mitarbeitende zu sensibilisieren und Prozesse für Transparenz, Dokumentation und Kennzeichnung frühzeitig aufzubauen.
Eine kontrollierte KI-Umgebung hilft Unternehmen dabei, künstliche Intelligenz nicht nur effizient, sondern auch sicher, nachvollziehbar und verantwortungsvoll zu nutzen. Gerade mit Blick auf Datenschutz, interne Governance und neue Transparenzpflichten ist es sinnvoll, auf eine Lösung zu setzen, die Kontrolle, Datenhoheit und klare Prozesse unterstützt.
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